1-Euro-Job: 30 Stunden rechtens

KASSEL dpa ■ Ein sogenannter 1-Euro-Job ist Arbeitslosen auch dann zuzumuten, wenn sie 30 Stunden in der Woche arbeiten sollen. Das entschied das Bundessozialgericht gestern in Kassel und hob damit ein Urteil des bayerischen Landessozialgerichts auf. Dieses hatte es als unzumutbar betrachtet, so lange für nur 1,50 Euro pro Stunde zu arbeiten. Das sei auch eine Konkurrenz zum regulären Arbeitsmarkt. Die Bundesrichter sahen für diese Sichtweise keine gesetzliche Grundlage. Den Arbeitslosen, die einen 1-Euro-Job ablehnen, dürfte aber das Geld nur gekürzt werden, wenn sie umfassend belehrt wurden.