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Archiv-Artikel

Besuch an Schrein gegen Verfassung

TOKIO ap ■ Ein japanisches Gericht hat einen Besuch des Ministerpräsidenten Junichiro Koizumi am umstrittenen Yasukuni-Schrein in Tokio für verfassungswidrig erklärt. Koizumi verstoße damit gegen den Verfassungsgrundsatz der Trennung von Religion und Staat. Der Schrein ehrt die japanischen Kriegstoten, darunter auch Kriegsverbrecher des Zweiten Weltkriegs, und gilt als Symbol für die militärische Vergangenheit Japans und als Wallfahrtsort japanischer Nationalisten. 211 politische Aktivisten hatten gegen den Besuch geklagt. Die Regierung argumentierte, Koizumi habe den Schrein als Privatmann besucht. Richter Kiyonaga Kamegawa befand jedoch, der Ministerpräsident habe die Besuche in offizieller Funktion gemacht. Die Regierung will in Berufung gehen.