: Rechtlich gesehen
Rechtsextreme behaupten immer wieder, Hitlers Schrift „Mein Kampf“ sei in Deutschland indiziert. Das ist schlicht falsch. Verboten ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1979 lediglich der „unveränderte Nachdruck“ auch von gekürzten Versionen.Begründet ist dieses Verbot mit dem Schutz der Urheber- und Verlagsrechte, die der Freistaat Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg von den Alliierten erhielt. Das bayerische Copyright endet am 30. April 2015 – 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Bis dahin geht die bayerische Landesregierung mit juristischen Mitteln gegen alle unveränderten Nachdrucke von „Mein Kampf“ vor. Die rund 10 Millionen antiquarischen Ausgaben zu besitzen oder zu verkaufen, ist nicht strafbar, weil es sich dabei um eine „vorkonstitutionelle Schrift“ handelt,„aus deren unverändertem Inhalt sich eine Zielrichtung gegen die in der Bundesrepublik Deutschland erst später verwirklichte freiheitliche demokratische Grundordnung noch nicht ergeben konnte“, so das Urteil von 1979. Auch kritisch kommentierte Neuausgaben sind legal erhältlich. MIA