in kürze RÜSTUNGSALTLASTEN : BRD ist verantwortlich
Die Bundesrepublik ist verantwortlich für Rüstungsaltlasten aus dem Zweiten Weltkrieg. Nach Urteilen des OVerwG Lüneburg muss die BRD damit für Folgekosten aufkommen. Der Landkreis Celle hatte die Erstattung von 310.000 Euro wegen eines granatenverseuchten Gebietes gefordert (Az.: 7 LC97/02 und 7 LC98/02). (dpa)