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Archiv-Artikel

Bremens Finanzen

Verhandeln, nicht wedeln

Bremen muss nach zehn Jahren Sanierungshilfe für das Jahr 2005 einen „verfassungskonformen Haushalt“ aufstellen – einen Haushalt, in dem die konsumtiven, also die laufenden Kosten durch Einnahmen gedeckt sind und nur für Investitionen noch Schulden gemacht werden. Davon aber, das gestehen inzwischen alle ein, ist Bremen weit entfernt. Dennoch halten SPD und CDU an der 2005-Marke fest – mit stets demselben Hinweis: Das funktioniere, weil der so genannte „Kanzlerbrief“ eingelöst werde, mit 489 Millionen Euro pro Jahr. In dem Brief aus dem Jahr 2000 verspricht Gerhard Schröder dem Land Bremen, dass es keine Nachteile aus der rot-grünen Steuerreform haben, wenn ihm die Bremer Stimmen gegen die CDU zur Mehrheit verhelfen. Finanzminister Hans Eichel will allerdings nichts von Zahlungen der Bundesregierung an Bremen nach dem Ende der Sanierungshilfe wissen. Volker Kröning (SPD), für Bremen im Bundestag und Haushaltsexperte, verweist in einem Beitrag für die taz darauf, dass die Bundesregierung gar nicht so schlicht zahlen darf, wie das die mittelfristige Finanzplanung in Bremen suggeriere – und weist auf die gesetzlichen Regelungen im Maßstäbegesetz hin. Für Kröning dokumentiert der Kanzlerbrief aus dem Jahre 2000 nur „good will“, mehr nicht. Die Pflicht der föderalen Gemeinschaft, Bremen weiter zu helfen, leite sich daraus nicht ab. Der Bremer Senat habe bisher nur mit dem Brief gewedelt und versäumt, ernsthaft über die für das Überleben Bremens notwendigen Hilfen nach 2005 zu verhandeln. taz