: Krippen: Wunsch und Wahl
Das Diakonische Werk übt dezente Kritik am Krippennotprogramm des Senats. Dieser hatte am Mittwoch bekannt gegeben, dass Eltern von Kindern unter drei Jahren bei drohendem Arbeitsplatzverlust in „extremer Notlage“ eine Kinderbetreung bekämen. Hier würden aber „vorrangig“ Tagesmütter vermittelt. Dies widerspricht nach Auffassung der Diakonie dem gültigen Kinder- und Jugendhilfegesetz. „Die Behörde darf nur darüber befinden, ob Eltern einen Gutschein für eine Betreuung ihrer Kinder“, erklärt Diakonie-Referent Jens Kretschmar. „In welcher Form und bei welchem Träger diese Betreuung stattfindet, darf sich nur allein nach den Wünschen der Eltern richten.“ Da zudem alle Hamburger Kita-Träger einen Landesrahmenvertrag für das Gutscheinsystem unterzeichnet haben, wäre es auch nicht korrekt, wenn jetzt außerhalb dieses Systems Krippenplätze vergeben werden, wie es die Sozialbehörde ankündigte.
Unterdessen hat die GAL-Politikerin Chistiane Blömeke in einem Brief an Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) eine sofortige „Kita-Gesprächsrunde“ aller Betroffenen gefordert. Die Senatorin wird möglicherweise heute im Jugendausschuss Auskunft darüber geben, wenn der Bericht der Kita-Lenkungsgruppe auf der Tagesordnung steht. KAJ