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Archiv-Artikel

Streit um Arbeitslose

Opposition lehnt weiter Gesetz zum Wahlrecht der Kommunen bei Betreuung von Langzeitarbeitslosen ab

BERLIN dpa ■ Regierung und Opposition können sich weiter nicht über die Betreuung von Langzeitarbeitslosen einigen. Ungeachtet der tiefen Differenzen setzte die rot-grüne Mehrheit im Bundestag gestern das so genannte kommunale Optionsgesetz durch. Es regelt das Wahlrecht der Kommunen bei Betreuung der Langzeitarbeitslosen, das im Vermittlungsausschuss beschlossen worden war. CDU/CSU und FDP stimmten gegen das Gesetz. Es ist zustimmungspflichtig. Die Union kündigte an, sie werde das Projekt mit ihrer Mehrheit im Bundesrat stoppen.

Betroffen sind über drei Millionen erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die vom 1. Januar 2005 an das neue Arbeitslosengeld (ALG) II erhalten. Sie sollen im Regelfall von den Arbeitsagenturen gemeinsam mit den kommunalen Sozialämtern betreut werden. Die Gemeinden sollen dies aber auch allein übernehmen können. Union und FDP bemängeln, den Gemeinden werde keine eigenverantwortete Trägerschaft ermöglicht, sondern sie blieben in den Strukturen der Arbeitsverwaltung.

Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) will jedoch „trotz aller Schwierigkeiten“ am Fahrplan für den pünktlichen Start des neuen ALG II festhalten, wobei er das andauernde „Kompetenzgerangel“ kritisierte. Die Zusammenlegung der beiden Hilfesysteme sei überfällig.