in kürze TRANSFUSION VERWEIGERT : Keine Rente
Wenn ein Zeuge Jehovas eine lebensrettende Bluttransfusion aus religiösen Gründen verweigert und deshalb stirbt, haben seine Angehörigen keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente, so das Bundessozialgericht. Ausschlaggebend sei, dass der Mann mit Transfusion höchstwahrscheinlich überlebt hätte (Az.: B 2 U 8/03 R). (dpa)