: Rückschlag für Staatsanwälte
DÜSSELDORF dpa/lnw ■ Im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess hat die Staatsanwaltschaft gestern einen weiteren Rückschlag erlitten. Das Gericht schmetterte zahlreiche Beweisanträge der Ankläger als unzulässig, bedeutungslos oder unstrittig ab. Lediglich die Vernehmung eines weiteren Zeugen und die Einführung einiger Schriftstücke in das Verfahren wurden zugelassen. Selbst dies hatte die Kammer aber unter den ausdrücklichen Vorbehalt gestellt, damit nicht der Auffassung der Antragsteller zu folgen. Die Angeklagten sind den erwarteten Freisprüchen damit offenbar ein Stück näher gekommen. In dem spektakulären Strafverfahren um umstrittene Millionenprämien und Pensionen müssen sich seit Ende Januar Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und fünf weitere Angeklagte wegen des Vorwurfs der Untreue oder der Beihilfe zur Untreue verteidigen.