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Archiv-Artikel

genug futter: kater hielt sich zwei familien

Die alte Vermutung, dass Menschen Haustiere von Katzen sind und nicht umgekehrt, wurde jetzt erneut bestätigt. Zwei Jahre lang ließ sich ein Kater im brandenburgischen Oranienburg von zwei benachbarten Familien durchfüttern. Weil beide Familien Besitzansprüche erheben, muss jetzt das Landgericht Neuruppin eine Entscheidung herbeiführen. Der Fall begann im Mai 2001. Die Kläger geben an, den Kater verwahrlost aufgefunden zu haben. Sie nannten ihn „Charly“, versorgten und pflegten ihn nach eigenen Angaben, weil sich niemand meldete, bis September 2003. In dieser Zeit hatte es sich Charly nicht nur bequem gemacht, sondern sich regelmäßig auch bei den Ersteigentümern durchgefressen. Dort hieß der Kater allerdings „Bismarck“. Von September 2003 an gaben die Beklagten ihren Bismarck aber nicht mehr heraus. Das wollten sich die Pflegeeltern aber nicht bieten lassen und zogen vor Gericht. Charly Bismarck muss mittlerweise ohne die doppelten Futterrationen auskommen: Er ist mit der Tochter der beklagten Familie in einen anderen Stadtteil gezogen.