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Archiv-Artikel

VOLKSBEGEHREN FÜR KITAS

Von SAM

Der Gewerkschaft der Polizei steht es noch bevor, die „Elterninitiative Elternprotest“ hat es bereits geschafft. Sie hat gestern dem Innensenator knapp 26.000 Unterschriften übergeben und damit die erste Hürde für das Volksbegehren genommen, mit dem sie die Kürzungen im Kitabereich beenden will. „Die Erhöhungen der Kitagebühren und die Verschlechterung der Personalausstattung in den Einrichtungen müssen zurückgenommen werden“, sagte Michael Fleischmann vom Spandauer Bezirkselternausschuss, einer der Initiatoren.

Jetzt prüft die Innenverwaltung die formale Zulässigkeit. Das Problem: Die Berliner Verfassung schließt Volksbegehren zum Thema Haushalt aus – und man kann es durchaus so sehen, dass die Forderungen der Elterninitiative den Haushalt betreffen. Genau an dieser Klausel ist jüngst das Volksbegehren der „Initiative Bankenskandal“ gescheitert. Diese will ihr Volksbegehren nun per Klage durchsetzen.

Dazu ist im Notfall auch die „Elterninitiative Elternprotest“ bereit. „Wir müssen davon ausgehen, dass es abgelehnt wird“, sagte Fleischhauer. „Dann ist klar, dass wir klagen.“ Schließlich könne man nicht zusehen, wie sich die Situation in den Kitas immer weiter verschlechtere. In der Innenverwaltung wollte man sich gestern zur Zulässigkeit des Volksbegehrens noch nicht äußern. „Wir müssen die Überprüfung abwarten“, sagte Andreas Schmidt von Puskas, der zuständige Fachmann. In Sachsen-Anhalt ist jüngst ein Volksbegehren gegen Kita-Kürzungen geglückt. Lehnt der Landtag nun den Gesetzentwurf der Initiatoren ab, kommt es zum Volksentscheid über die Standards der Kitas. SAM