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Archiv-Artikel

arbeitsbeschaffungsmassnahmen

Von SCH

Seit Anfang 2004 gelten neue Regeln für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM). Richtete sich die Bezahlung bis dahin nach zwischen den Sozialpartnern vereinbarten Tarifen, von denen der Staat einen bestimmten Prozentsatz übernahm, zahlt die Agentur für Arbeit (AA) jetzt maximal 1.300 Euro im Monat. Außerdem kann die Laufdauer flexibler gestaltet werden. Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug etwa von Arbeitslosengeld oder -hilfe. Die geleistete Arbeit soll von öffentlichem Interesse sein. Anders als zuvor werden mit einer ABM-Stelle keine neuen Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben. Gefördert werden vor allem Langzeitarbeitslose, Schwerbehinderte, ältere Menschen und Berufsrückkehrer. Sie sollen in der ABM-Zeit auch auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet werden.

Die AA Köln hat in diesem Jahr 12,3 Millionen Euro für ABM zur Verfügung, das sind 12 Prozent aller Mittel für Eingliederungsmaßnahmen. Im Vorjahr waren es noch 17,27 Millionen (14,1 Prozent). Wurden 2003 noch 905 ABM-Stellen bewilligt, sind für dieses Jahr 738 geplant. „Anträge können noch gestellt werden“, sagt AA-Sprecher Wolfgang van Ooyen. SCH