Es gibt keine Pauschale

betr.: „Kälteperiode schafft Probleme“, taz bremen vom 6. Januar 2009

Im genannten Artikel fordert Herr Thomsen vom Bremer Erwerbslosen Verband die Übernahme der tatsächlichen Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger anstatt einer Pauschalgewährung. Außerdem hält er die Erhöhung des Heizkostenzuschusses im vergangenen September auf 1,35 Euro pro Quadratmeter nicht für ausreichend. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben von SGB II und SGB XII werden jedoch Leistungen für Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht soweit diese angemessen sind. Es wurden keine Pauschalen festgesetzt.

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat Richtwerte der Leistungen für Heizkosten im Regelfall vorgegeben, bis zu denen ohne besondere Prüfung von einer Angemessenheit ausgegangen werden kann. Mit diesen Richtwerten, die aufgrund der Preisentwicklung jeweils aktualisiert werden, werden zum einen die Energiepreise berücksichtigt, zum anderen wird für die Verwaltung ein vermehrter Aufwand für Einzelfallprüfungen vermieden. Eine über diesen Richtwert hinausgehende Anerkennung von Leistungen für die Heizung ist aufgrund der Besonderheit des Einzelfalles möglich, wenn z. B. die Aufwendungen ggf. trotz der Wahrnehmung möglicher Bemühungen nicht weiter gesenkt werden können. Die entsprechenden Regelungen zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung können auf der Homepage der Senatorin eingesehen werden. DIETLIND HELLER, Abteilung Soziales bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales