Ja zur Folter bleibt vorerst ohne Folgen

Der Historiker Wolffsohn, der die Folter von Terroristen als legitim bezeichnete, will sich rein privat geäußert haben

FREIBURG taz ■ Es war alles nur privat. Der Münchener Historiker Michael Wolffsohn, der letzte Woche die Anwendung von Folter gegenüber Terroristen als „legitim“ bezeichnet hat, will diese Äußerung nur als Privatmann und nicht als Mitglied der Hochschule getan haben. Dies sagte er gestern der Nachrichtenagentur dpa. In seinen Lehrveranstaltungen spiele das Thema Folter jedenfalls keine Rolle, er werde sich auch nicht mehr öffentlich dazu äußern.

Auch die Münchener Universität der Bundeswehr, an der Wolffsohn lehrt, wertete den Auftritt in der n-tv Sendung „Maischberger“ als „private Meinungsäußerung“, die als solche grundgesetzlich geschützt sei. Aus Angst um ihren Ruf hat sich die Universitätsleitung bereits am Dienstag von Wolffsohn distanziert. Sie lehne die Androhung und Anwendung von Folter „in jedem Fall“ ab.

Privat oder dienstlich? Die Einladung ins Fernsehen verdankte Wolffsohn sicher nicht seinem aristokratischen Aussehen, sondern dem Professorenamt. Wolffsohn betont auf seiner Homepage ausdrücklich, er habe „wissenschaftlich-theoretische“ Überlegungen angestellt. Doch auch wenn Wolffsohns Äußerungen durchaus dem wissenschaftlichen Amt zuzurechnen sind, dann hat dies keine direkten disziplinarischen Folgen. An der 1973 eingerichteten Universität der Bundeswehr gilt die Wissenschaftsfreiheit der Professoren wie an jeder anderen Uni auch.

Allerdings sagt das Grundgesetz: „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Und im Grundgesetz heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und noch deutlicher: „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden.“

Ist Wolffsohn, der die Anwendung von Folter wohl vor allem im Kontext entsprechender Diskussionen in Israel und den USA verteidigt, damit ein Verfassungsfeind? Eine Faustregel sagt, dass die Kritik an einzelnen Grundgesetznormen immer zulässig sein muss. Ausgeschlossen sind nur „aggressive und verächtliche Angriffe“ auf die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das wird man Wolffsohn wohl nicht unterstellen können. CHRISTIAN RATH