So leicht geht Ökostrom

Behörden müssen keineswegs immer den billigsten Anbieter nehmen, sondern können auch Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigen. Der Bundestag macht es vor

Es gibt zwei unterschiedliche Wege, wie Behörden bei Ausschreibungen auch Umweltkriterien berücksichtigen können. Der erste Weg ist die Definition von Mindeststandards – so macht es etwa Hessen. Bei der Ausschreibung der Stromlieferung für die Verwaltungsgebäude legte das Land fest: Nur reiner Ökostrom aus erneuerbaren Energien darf angeboten werden. Der Zuschlag ging dann an den günstigsten Anbieter. So hat die Verwaltung jetzt Strom aus Wasserkraft, Hessen zahlt dafür in diesem Jahr 20,29 Millionen Euro. „Der Aufpreis für Ökostrom beträgt 210.000 Euro, was einem Plus von rund einem Prozent entspricht“, sagt Landesfinanzminister Karlheinz Weimar (CDU). Und rechnet vor: „Damit ersparen wir den Ausstoß von jährlich 70.000 Tonnen Kohlendioxid.“

Der zweite Weg ist, ökologische Zuschlagskriterien vorzugeben. Das bedeutet: Erst mal darf sich jeder Anbieter mit jedem Strom bewerben. Die Angebote werden dann aber nicht allein nach dem Preis bewertet, sondern auch nach ihrem CO2-Ausstoß. Da hat Ökostrom gute Chancen: Er ist nur 1 bis 2 Prozent teurer, verringert die CO2-Emissionen aber enorm.

Man kann sogar beide Wege kombinieren. Der Bundestag etwa hat bei der Ausschreibung des Parlamentsstroms als Mindestvoraussetzung Ökostrom verlangt. Und weil es auch da Unterschiede gibt und Biomasse einen anderen CO2-Ausstoß hat als Solarenergie, wurde das auch bei den Zuschlagskriterien berücksichtigt. Der Preis floss nur zu 79 Prozent in die Entscheidung ein, der CO2-Ausstoß zu 21 Prozent. Es gewann der Stromanbieter Lichtblick, der in diesem Jahr 2,6 Millionen Euro für 25,2 Millionen Kilowattstunden erhält. Die „Mehrkosten für Ökostrom belaufen sich auf 0,2 Cent pro Kilowattstunde“, so Bundestagssprecher Claus Hinterleitner.

Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) setzt bei der in den kommenden Tagen anstehenden Ausschreibung des Stroms für die Berliner Verwaltung allein auf Mindeststandards – und zwar auf ziemlich geringe. Der Strom soll zu 20 Prozent aus Ökostrom bestehen und zu 50 Prozent aus Kohle- oder Gaskraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung kommen. Atomstrom darf nicht dabei sein, der Rest ist egal. Das Entscheidungskriterium soll dann allein der Preis sein. Der Abgeordnetenhausbeschluss, wonach auch Ökokriterien wie der CO2-Ausstoß ein Zuschlagskriterium sein sollen, sei hier nicht relevant: „Wir haben doch bereits Umwelt-Mindeststandards definiert, dadurch erübrigen sich weitere Zuschlagskriterien“, erklärt Sarrazins Sprecherin Kristina Tschenett. SEBASTIAN HEISER