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Archiv-Artikel

„BZ“ und „Bild“ streiten mit Klar

BERLIN dpa ■ Die Berliner Tageszeitung BZ hat gegen eine vom früheren RAF-Terroristen Christian Klar beim Berliner Landgericht erwirkte einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Dabei geht es um die Veröffentlichung von Fotos, die Klar vor dem Berliner Ensemble zeigen, wo er nach seiner Haftentlassung ursprünglich ein Praktikum antreten wollte. Das Foto wurde einen Tag später auch von der Bild veröffentlicht, die ebenfalls Widerspruch einlegen wird. Klar macht sein Recht am eigenen Bilde geltend. Die BZ sagte dazu, sie habe dem Berichterstattungsinteresse der Öffentlichkeit und damit der Pressefreiheit den Vorrang eingeräumt. Das Foto zeige ein zeitgeschichtliches Ereignis. Sie erhielt Unterstützung von Publizisten, Politikern und Chefredakteuren. Der Deutsche Journalisten-Verband meinte, selbstverständlich müsse Klar die Möglichkeit zur Resozialisierung haben und ein Recht auf ein Privatleben, aber die Medien müssen auch Fotos veröffentlichen dürfen, die ihn in der Öffentlichkeit zeigen.