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Archiv-Artikel

in kürze URTEIL ZU KÜNDIGUNGEN Per Telefax verboten

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per Telefax ist unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem gestern publiziertenUrteil (Az.: 10 Sa 475/03). Das Gesetz verlange, dass Kündigungsschreiben eigenhändig unterschrieben und dem Mitarbeiter im Original übergeben werden. (dpa)