: DAS GIBT ZU DENKEN
Bushido, 30, könnte bald passieren, was er in einem seiner Songs gerade noch besang: von der Skyline zum Bordstein zurück. Die französische Band Dark Sanctuary und deren Plattenfirma werfen dem Rapper nämlich vor, Teile ihrer Lieder verwendet zu haben. In gleich 16 seiner Stücke soll sich Bushido bei den Gothic-Musikern bedient haben. Selbst im samplefreudigen und zitatlastigen Genre des Hiphop ist das ein bisschen zu viel des Tributs – zumal der Ghettogenosse mit keinem Wort erwähnte, wem er gebührt. Deswegen klagt Dark Sanctuary jetzt auf Unterlassung, Offenlegung von Verkaufszahlen, Vernichtung der Tonträger und Schadenersatz. Und die Chancen stehen gut, dass die Trällerer in Schwarz dem Sprechmusikanten etwas von seinem Gewinn mit ihren Titeln abnehmen können. „Im Ergebnis spricht bei vorläufiger Bewertung wohl einiges für eine Rechtsverletzung durch die Beklagten“, sagte der Richter des Landgerichts Hamburg nach der ersten Verhandlung am Donnerstag. Weil sie die beiden Parteien bisher nicht auf einen Vergleich einigen konnten, findet der nächste Termin am 13. März statt. Sollte sich der Vorwurf dann bestätigten, wird Bushido zwar viel Geld los, gewinnt aber auch etwas: eine neue Trophäe fürs Gangster-Image-Schränkchen.