: Zeugen sollen leichter singen
Frank Zimmermann, der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zum Bankenskandal, will eine Kronzeugenregelung für aussagewillige Banker. Fugmann-Heesing sagt indessen wenig Neues
VON RICHARD ROTHER
Parlamentarische Untersuchungsausschüsse müssen oft mit angezogener Handbremse fahren – auch der Berliner Ausschuss zur Aufklärung des Bankenskandals. Deshalb prescht sein Vorsitzender Frank Zimmermann (SPD) jetzt voran. „Wir brauchen eine Kronzeugenregelung für Untersuchungsausschüsse“, fordert der Jurist.
Hintergrund ist die „Mauer des Schweigens“, die Zimmermann bei den vorangegangen Befragungen immer wieder wahrnahm. Vor einem Untersuchungsausschuss können Zeugen nämlich die Aussage verweigern, wenn sie sich sonst selbst belasten würden. Zimmermann: „Selbst prinzipiell aussagewillige Zeugen schrecken aufgrund der uneingeschränkten strafrechtlichen Verwertbarkeit ihrer Angaben zurück.“ Sie müssten befürchten, dass ihre Aussage vor allem gegen sie selbst verwendet werden könnte.
Mit einer Kronzeugenregelung will Zimemrmann dieses Problem umgehen. Sie hätte den Vorzug, dass sich Zeugen keine Sorgen mehr um die Wirkung ihrer Aussagen in einem Strafverfahren machen müssten, so Zimmermann. Durch die Aussagen könnten sie sich sogar Vorteile in einem Strafverfahren verschaffen. Und der Ausschuss würde von Zeugen profitieren, die reden.
Problematisch könnte die Umsetzung des Vorstoßes werden – müssten doch mehrere bundesrechtliche Regelungen geändert werden. Das ließe sich aber sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat – als Berliner Initiative – anschieben, schwebt Zimmermann vor.
Die gestrige Sitzung des Bankenuntersuchungsausschusses begann unterdessem mit einem Eklat. Die ehemalige Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) hatte einen Tag zuvor – unter Aufsicht – Unterlagen im Geheimschutzraum des Parlaments eingesehen, obwohl dies laut Geschäftsordnung nicht gestattet ist. Bei den Unterlagen habe es sich um Protokolle von Aufsichtsratssitzungen und um Wortprotokolle früherer eigener Aussagen gehandelt, so Zimmermann. Die Genehmigung zur Akteneinsicht sei vom Ausschussbüro erteilt worden. Das Büro habe sich offenbar so entschieden, um keine Kopien der Wortprotokolle anfertigen und diese Fugmann-Heesing zusenden zu müssen.
Dennoch bezichtigte das Grünen-Ausschussmitglied Barbara Oesterheld Zimmermann der Parteilichkeit und forderte ihn auf, Regelverstöße künftig zu unterbinden. Auch René Stadtkewitz (CDU) warf Zimmermann „fehlende Objektivität“ vor.
Die mehrstündige Vernehmung der ehemaligen Finanzsenatorin, die im Aufsichtsrat der Bankgesellschaft und der Landesbank Berlin saß, brachte indessen nur wenig neue Erkenntnisse. Fugmann-Heesing habe in den Gremien immer wieder die Risiken angesprochen und mehrfach kritische Nachfragen gestellt, so der Ausschussvorsitzende Zimmermann im Anschluss. Die Anworten, die von Wirtschaftsprüfern oder Vorständen gekommen seien, seien jedoch „unzureichend“ gewesen. Der Gesamtkonzern sei kaum steuerbar gewesen.
Die mehrheitlich landeseigene Bankgesellschaft war durch risikoreiche Immobilienfondsgeschäfte an den Rand der Insolvenz geraten und erhielt Milliardenhilfen des Landes Berlin.