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Köln gegen Kaplan

Der „Kalif von Köln“, Metin Kaplan, soll so schnell wie möglich abgeschoben werden: Stadt legt Beschwerde ein

KÖLN taz ■ Die Stadt Köln will Metin Kaplan auf Biegen und Brechen so schnell wie möglich loswerden. Gestern legte sie überraschend Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts ein, nach der der Islamist mindestens die kommenden zwei Monate lang nicht abgeschoben werden darf. Zur Begründung hatte das Gericht auf die Weigerung der Stadt verwiesen, „auch nach einem ausdrücklichem gerichtlichen Hinweis“ zuzusagen, den 51-Jährigen nicht vor dem Abschluss der gerichtlichen Überprüfung im Eilverfahren abzuschieben.

Wie eine Stadtsprecherin erklärte, seien bei der Frage, ob weitere rechtliche Schritte seitens der Rechtsvertretung von Kaplan eine „aufschiebende Wirkung“ hätten, Bundes- und Landesinnenministerium gemeinsam mit der Stadt Köln „übereinstimmend der Auffassung, dass dies nicht der Fall ist“. Deshalb solle nun der Konstanzer Rechtsprofessor Kay Hailbronner, der auch die Bundesregierung im Fall Kaplan vertritt, vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster die Aufhebung der Verwaltungsgerichtsentscheidung erreichen.

Dafür dürften seine Karten allerdings nicht die besten sein. Die Münsteraner Richter hatten schon in ihrer Urteilsbegründung am Mittwoch vergangener Woche eindeutig erklärt, ihr Urteil dürfe wegen der Gewährung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht „vorläufig keine tatsächlichen und rechtlichen Folgen“ haben. Eine vorzeitige Abschiebung Kaplans wäre somit „ein schwerwiegender Verstoß gegen seine Verfahrensgrundrechte“, so der Senatsvorsitzenden Max Seibert. PAB

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