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Archiv-Artikel

Lizenz zum Foltern

US-Verteidigungsministerium ließ schon vor übereinem Jahr prüfen, wie Folter rechtlich zu begründen sei

Von PKT

BERLIN taz ■ Das US-amerikanische Verteidigungsministerium hat Verstöße gegen die Anti-Folter-Bestimmungen der Genfer Konvention nicht nur billigend in Kauf genommen. Das Ministerium ließ sogar vorab ein Gutachten darüber fertigen, wie solche Verstöße juristisch zu rechtfertigen seien. Das schreibt das Wall Street Journal in seiner gestrigen Ausgabe. Das Blatt beruft sich auf den entsprechenden Report vom 6. März 2003, der der Redaktion vorliege. Die juristische Argumentation sei nur ein Teil des Berichtes, der sich insgesamt mit Zulässigkeiten und Grenzen von Verhörmethoden befasse, nachdem Kommandeure in Guantánamo frustriert mehr Verhörfreiheit gefordert hätten.

Das erstaunliche Ergebnis der Juristen im Regierungsauftrag: „Gemäß der dem Präsidenten zukommenden verfassungsmäßigen Autorität zum Führen eines militärischen Feldzuges … kann (das Folterverbot) auf Verhöre im Zusammenhang mit seiner Funktion als Oberkommandierender als nicht anwendbar gelten.“ Daher sei das Justizministerium „zu dem Schluss gekommen, dass es niemanden strafrechtlich belangen könne, der im Zuge der Ausübung der verfassungsmäßigen Macht des Präsidenten gehandelt habe“. Alle US-amerikanischen Soldaten also.

Detailliert seien in dem Bericht die verschiedenen Anti-Folter-Gesetze aufgeführt. Zu jedem einzelnen gebe es dann Hinweise und Argumentationshilfen, warum genau diese Regelung gerade nicht zutreffe, sollten die Beteiligten sich mit Foltervorwürfen konfrontiert sehen. PKT