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Archiv-Artikel

in kürze STECHUHR Keine Vertretung

Wenn man seine Arbeitszeit an der Stechuhr von Kollegen eingeben lässt, obwohl man nicht am Arbeitsplatz ist, kann das die Kündigung bedeuten. Das entschied das Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil (Az.: 9Sa493/02). (dpa)