in kürze STECHUHR : Keine Vertretung
Wenn man seine Arbeitszeit an der Stechuhr von Kollegen eingeben lässt, obwohl man nicht am Arbeitsplatz ist, kann das die Kündigung bedeuten. Das entschied das Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil (Az.: 9Sa493/02). (dpa)