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Archiv-Artikel

Gericht spuckt ins Freiluftspätbier

Der Straßenausschank in Friedrichshain nach 22 Uhr ist teilweise rechtswidrig. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht. Damit gaben die Richter den Eilrechtsschutzanträgen von zwei Anwohnern der Krossener Straße teilweise statt. Die den Wirten in der Krossener und der Gabriel-Max-Straße erteilten Sondernutzungserlaubnisse für das Herausstellen von Stühlen und Tischen seien rechtswidrig, soweit sie dies nach 22 Uhr gestatteten. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hatte den Wirten mit Bescheiden von April, Mai und Juni gestattet, die Schankvorgärten von Sonntag bis Donnerstag von 6 bis 23 Uhr sowie freitags und sonnabends bis 24 Uhr zu nutzen. Das Tiefbauamt hatte jedoch nach Ansicht der Richter dabei nicht hinreichend berücksichtigt, dass der Außenschankbetrieb nach 22 Uhr nur unter den Voraussetzungen für die Erteilung einer – hier nicht erfolgten – Ausnahmegenehmigung nach der Lärmverordnung zulässig sei. Diese Genehmigung setze eine Beschränkung der Sitzplatzzahl für jedes Lokal voraus. DDP