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Archiv-Artikel

Papon: Haftstrafe rechtskräftig

PARIS/BORDEAUX afp ■ Fast sechs Jahrzehnte nach dem Ende der deutschen Besatzung in Frankreich ist die zehnjährige Haftstrafe für den Nazi-Kollaborateur Maurice Papon rechtskräftig: Der einstige Spitzenbeamte scheiterte am Freitagabend beim höchsten französischen Strafgericht mit einem Revisionsantrag und ist damit endgültig wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Vor dem Pariser Kassationshof hatten die Anwälte des 93-Jährigen Formfehler im Schwurgerichts-Verfahren von 1998 geltend gemacht und einen neuen Prozess gefordert. Hinterbliebene von Auschwitz-Opfern zeigten sich erleichtert über den Spruch, den Papons Anwälte weiter anfechten wollen. In dem nun höchstrichterlich bestätigten Spruch urteilte das Schwurgericht Bordeaux im April 1998, dass Papon mitschuldig an der Verschleppung und Ermordung von mehr als 1.500 Juden war. Nach gut drei Jahren Gefängnis genießt Papon seit September 2002 aus gesundheitlichen Gründen Haftverschonung.