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Archiv-Artikel

Stichwort: Betreuer

„Der kleine Vormund“

Von sgi

Einst hieß es Vormundschaft, jetzt Betreuung, im Juristenslang „der kleine Vormund“: Betreuer werden vom Gericht eingesetzt nach einem ärztlichen Gutachten und einer Anhörung des Betroffenen. Ihre Betreuung bezieht sich auf die Bereiche „Gesundheitsfürsorge“, „Aufenthaltsbestimmung“ (Beantragung der Einweisung in die Psychiatrie oder ins Krankenhaus) und „Vermögenssorge“. Wie oft ein Betreuer den ihm Anvertrauten aufsucht, bleibt ihm überlassen. Eine Betreuung kann aufgehoben werden, wenn der zu Betreuende wieder selbstständig ist oder aber klar ist, dass die Betreuung ins Leere läuft, weil der Betroffene sie nicht will.

In Bremen gibt es derzeit 5.462 Betreuungen, davon 1.486 bei psychisch Kranken und 2.039 bei Älteren. In 1.791 Fällen erledigen das die Angehörigen, um die anderen Fälle kümmern sich „Berufsbetreuer“, darunter Rechtsanwälte, Sozialarbeiter oder Psychologen und Betreuungsvereine. sgi