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Archiv-Artikel

Also doch Freiheit für Klaus Zumwinkel

Wegen Steuerhinterziehung über eine Stiftung in Liechtenstein verurteilt das Landgericht Bochum den Exchef der Deutschen Post zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Hintergrund dürfte eine Absprache zwischen Verteidigung und Anklage sein

AUS BOCHUM ANDREAS WYPUTTA

Ex-Postchef Klaus Zumwinkel bleibt das Gefängnis erspart. Wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen hat die 12. große Strafkammer des Landgerichts Bochum den einstigen Topmanager am Montag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss Zumwinkel eine Geldstrafe von 800.000 Euro an die Staatskasse leisten. Weitere 200.000 Euro gehen an gemeinnützige Organisationen wie die Krebshilfe.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Vorsitzenden Richters Wolfgang Mittrup blieb damit deutlich unter dem möglichen Höchstmaß von fünf Jahren Haft. Zumwinkel habe nicht aus taktischen Gründen gestanden, sondern das Gericht überzeugt, dass er die Steuerhinterziehung „wirklich bereut“, sagte Mittrup. Allerdings habe der Bundesverdienstkreuzträger die Finanzbehörden „bewusst, akribisch, dauerhaft und mit krimineller Energie“ getäuscht.

Zumwinkel hatte zuvor einräumen müssen, über seine bereits 1986 in der Steueroase Liechtenstein eingerichtete Family Foundation Devotion Steuern in Höhe von 3,9 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Die von ihm bestimmten Stiftungsräte durften sich höchstens einmal im Jahr bei ihm melden, am Telefon sollten keinesfalls Namen genannt werden, stattdessen wurden Codewörter benutzt. Um Spuren zu verwischen, ließ sich der Ex-Postchef selbst von seinem Fahrer nicht in der Liechtensteinischen Hauptstadt Vaduz, sondern im Grenzort Feldkirch abholen.

Doch allen Verschleierungsbemühungen Zumwinkels zum Trotz forderte der Bochumer Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel in seinem Plädoyer lediglich eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Angeklagt wurde Zumwinkel nur wegen nicht gezahlter Steuern in Höhe von 967.815,96 Euro für die Jahre 2002 bis 2006. Weitere 3 Millionen, die er bis 2001 nicht gezahlt hatte, betrachteten Anklage und Gericht als verjährt.

Dafür würdigte Oberstaatsanwalt Gabriel umfassend die „beeindruckende Lebensleistung“ des Angeklagten. Er vergaß dabei den 2003 vom Manager Magazin verliehenen Titel „Manager des Jahres“ ebenso wenig wie die Bambi-Verleihung, auf der Zumwinkel geehrt wurde. „Ist der jetzt Staatsanwalt oder der Rechtsanwalt Zumwinkels“, fragten sich die JournalistInnen.

„Überzeugend“ habe die Anklage argumentiert, fand dagegen Zumwinkels Strafverteidiger Hanns Feigen. Sein Mandant habe seit seiner Verhaftung mit den Bochumer Staatsanwälten und der zuständigen Steuerfahndung Wuppertal „vollständig kooperiert“. Das erinnerte an Gerüchte, die in Bochum seit Tagen zu hören waren: Milde gegen Reue soll ein Deal zwischen Verteidigung und Anklage gelautet haben. Zumwinkel müsse bei einem vollständigen Geständnis keine Haft fürchten.

Auch habe der ehemalige Topmanager bewusst darauf verzichtet, die gerichtliche Verwertbarkeit der Beweise der Ermittler infrage zu stellen, argumentierte Anwalt Feigen. Immerhin war Zumwinkel erst aufgeflogen, nachdem der Bundesnachrichtendienst BND für 5 Millionen Euro gestohlene Daten der liechtensteinischen Privatbank LGT gekauft hatte, von der die Stiftung des Exmanagers betreut wurde.

Wegen der Steuerhinterziehung wird Zumwinkel insgesamt knapp 5 Millionen Euro zahlen müssen. Ihm bleibt aber seine Pension – allein die Post zahlt ihrem Exvorstandsvorsitzenden 93.000 Euro im Monat.

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