: Hoffnung für getrennte Familie
Im Fall von Ahmed Siala regt das Bundesverwaltungsgericht einen Vergleich an: Der seit 24 Jahren in Deutschland Lebende hat ein nachvollziehbares Interesse an einem Aufenthaltsrecht. Damit könnte die Familie in Februar wieder zusammenkommen
VON REIMAR PAUL
Es gibt wieder etwas mehr Hoffnung für die Familie von Ahmed Siala und Gazale Salame: Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das in einer Revisionsverhandlung über ein Aufenthaltsrecht für Siala zu entscheiden hatte, sind die Aussichten gestiegen, dass das Paar und ihre vier Kinder wieder in Deutschland zusammenleben können. Eine rasche Lösung des Flüchtlingsdramas ist dann möglich, wenn der Landkreis Hildesheim und das Innenministerium in Hannover einer vom Gericht angeregten humanitären Lösung zustimmen.
Formell hob das Leipziger Gericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG) auf, das zuvor entschieden hatte, Siala erfülle die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht nicht. Das OVG habe nicht geprüft, ob aus humanitären Gründen nicht doch ein Bleiberecht in Betracht komme. Gleichzeitig legte das Bundesverwaltungsgericht den Konfliktparteien einen Vergleich nahe.
Nach 24-jährigem Aufenthalt in Deutschland habe Siala ein nachvollziehbares Interesse, bleiben zu dürfen, sagte Gerichtspräsidentin Marion Eckertz-Höfer. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werde eine Aufenthaltsbeendigung nach so langem Aufenthalt kaum zulassen. „Der Fall schreit geradezu nach einer Lösung im Wege des Vergleichs“, so die Richterin.
Der Vertreter des Landkreises Hildesheim, der Salame ausgewiesen und Siala 2001 das Aufenthaltsrecht entzogen hatte, erklärte im Gerichtssaal, er könne dem Vergleich nicht sofort zustimmen. Bleibt es bei der Weigerung, muss erneut das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) über den Fall entscheiden. „Bis zu einer Entscheidung des OVG dauert es wohl ein weiteres Jahr“, sagte Sialas Anwältin Silke Schäfer der taz. „Wir fordern aber, dass Siala jetzt ein Bleiberecht erhält und die Familie zusammenkommt.“
Salame und zwei Töchter leben in äußerst beengten Verhältnissen in einer Siedlung in der Nähe von Izmir seit die damals Schwangere mit einer Tochter im Februar 2005 in die Türkei abgeschoben wurde.
Gegen die Abschiebung und das Auseinanderreißen der Familie haben in Niedersachsen immer wieder zahlreiche Organisationen sowie die Kirche protestiert. Ein Unterstützer trat in den Hungerstreik.
Die Eltern Sialas und Salames wanderten von der Türkei in den Libanon aus und flohen mit den Kindern dann vor dem Bürgerkrieg nach Deutschland. Als staatenlose Kurden erhielten sie zunächst ein Bleiberecht, bis die Ausländerbehörde Ende der 90er ermittelte, dass Sialas und Salames Väter in der Türkei geboren wurden und somit die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Dasselbe gelte für die Kinder. Die Behörde warf ihnen vor, dass ihre Eltern bei der Einreise ihre noch bestehende türkische Staatsangehörigkeit verschwiegen hätten. Den Familien sei zu Unrecht ein Bleiberecht erteilt worden: „Es ist ganz klar getäuscht worden“, hatte Innenminister Uwe Schünemann (CDU) gesagt.
Eine Abschiebung nach fast 25-jährigem Aufenthalt sei unverhältnismäßig und unmenschlich, sagt Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat, der Verweis der Landesregierung auf die Möglichkeit eines gemeinsamen Lebens in der Türkei inakzeptabel. Die Familie müsse ein sicheres Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten, fordern Weber und Rechtsanwältin Schäfer. Um die Trennung zu beenden, solle der Landkreis der Familie endlich ein Bleiberecht gewähren: „Wir appellieren an die Landesregierung, einer humanitären Lösung zuzustimmen“, erklärte gestern der Flüchtlingsrat.
Für den 9. Februar ist in Hildesheim eine Kundgebung geplant. Der Landkreis hat inzwischen entschieden, dass eine Einreisesperre für Salame zum 10. Februar aufgehoben wird. Wenn Behörden und Gerichte mitspielen, könnte sie dann ein Visum für Deutschland erhalten.