: Ausgang offen
Schilys Verbot von Al-Aqsa könnte an Beweisproblemen scheitern. Gericht erlaubt Verein vorläufige Weiterarbeit
FREIBURG taz ■ Innenminister Otto Schily muss nachlegen. Im Juli 2002 verbot er den islamistischen Spendensammelverein Al-Aqsa, doch dieser erzielte mit einer Klage jetzt einen ersten Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erlaubte dem Verein vorläufig die Weiterarbeit. Der Ausgang des Verfahrens sei offen, so die Richter.
Dem Verein wird unter anderem vorgeworfen, er habe mit Spenden mittelbar die palästinensische Terrororganisation Hamas unterstützt. Vereins-Anwalt Christian Paschen bestreitet dies: „Das Geld ging an karitative Einrichtungen, die nicht erkennbar zu Hamas gehören.“
Die Bundesregierung hatte das Verbot vor allem auf Geheimdienstquellen gestützt. Dem Gericht wurden bisher aber nur die Ergebnisse präsentiert, nicht jedoch die Akten. Das genügt den Richtern nicht. Zur mündlichen Verhandlung wird es in Leipzig wohl frühestens Ende des Jahres kommen.
Keine große Rolle scheint in Leipzig das Al-Aqsa-Argument zu spielen, die meisten Mitglieder seien eingebürgerte Deutsche, Al-Aqsa sei deshalb kein leicht zu verbietender Ausländerverein. Es könnte den Richtern genügen, dass der erste Vorsitzende Ausländer ist und den Verein prägt. CHRISTIAN RATH