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Archiv-Artikel

Staatsanwalt radikal

Im Mannesmann-Prozess will die Anklage angeblich Haftstrafen fordern. Urteilsverkündung verschoben

DÜSSELDORF dpa/taz ■ Die Staatsanwälte scheinen im Mannesmann-Prozess mehrjährige Haftstrafen für die Angeklagten beantragen zu wollen: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am Donnerstag unter Berufung auf Prozesskreise, die Ankläger wollten es nicht bei der Forderung bewenden lassen, Bewährungsstrafen zu verhängen. Unterdessen geriet der Prozess- Zeitplan durch einen Unfall eines Verteidigers von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann durcheinander.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft lehnte zunächst jede Stellungnahme ab: „Der gesetzliche Strafrahmen für schwere Untreue liegt zwischen sechs Monaten Mindeststrafe und zehn Jahren Haft Höchststrafe“, so die Sprecherin der Anklagebehörde, Simone Kämpfer. Die Staatsanwälte hatten sich am Mittwoch von der vollen Schuld der Angeklagten überzeugt gezeigt. Dass die sechs Manager und Gewerkschafter überhaupt bestraft werden, gilt allerdings als unwahrscheinlich. Das Gericht hatte bereits Ende März Freisprüche in Aussicht gestellt.

Der spektakuläre Wirtschafts-Strafprozess dauert bereits seit mehr als fünf Monaten an. Nach Ansicht der Staatsanwälte haben die Angeklagten mit der Ausschüttung von Prämien und Pensionsabfindungen in Höhe von 57 Millionen Euro das Vermögen des Mannesmann-Konzerns geschädigt. Das Geld war im Zuge der Übernahme des Düsseldorfer Unternehmens durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone gezahlt worden. Angeklagt sind neben Ackermann auch Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und der ehemalige IG-Metall-Chef Klaus Zwickel.