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Archiv-Artikel

Bochum Total gewinnt

Die Festival-Veranstalter haben gegen die Gebühren-Eintreiber der GEMA gewonnen und müssen nicht zahlen

Hamm taz ■ Das beliebte Ruhrgebiets-Musikfestival „Bochum total“ im Vergnügungsviertel Bermuda-Dreieck kann auch in diesem Jahr stattfinden – trotz des erklärten Widerstandes der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz: GEMA. Die GEMA hatte dem Veranstalter angedroht, 250.000 Euro Ordnungsgeld zu erheben, wenn Musik aus dem Repertoire der GEMA während des Festivals öffentlich wiedergegeben würde. Dieser Unterlassungs-Anspruch wurde vom Oberlandesgericht (OLG) in Hamm gestern zurückgewiesen. Damit ist der juristische Paukenschlag gegen das Bochumer Musikfestival, eine der bundesweit größten Veranstaltungen seiner Art, misslungen. Ungelöst bleibt jedoch nach der OLG-Entscheidung ein erbitterter Gebührenstreit.

Da sich das Musikfestival zu einem Großereignis entwickelt hat und jeweils am ersten Sommerferien-Wochenende eines Jahres 250.000 bis 300.000 Besucher anlockt, will auch die GEMA an „Bochum total“ finanziell stärker beteiligt werden. Angesichts des gewaltigen Publikumzuspruchs veränderte sie ihre Berechnungsgrundlage für die Gebühren der Konzerte auf vier Bühnen und verlangt nunmehr entsprechend der Gesamtbesucherzahl nahezu zehnfach höhere Vergütungen: In diesem Jahr fordert sie über 20.000 Euro gegenüber rund 2.000 bis 3.000 Euro in der Vergangenheit.

Der Veranstalter erkennt diese Rechnung nicht an, hält sie für überzogen und wirft der GEMA vor, ihre Monopolstellung rigoros auszunutzen. Da die GEMA 15 Jahre lang nur die Zuhörer im begrenzten Raum vor jeder Musikbühne berechnet hatte und nicht noch die Zuhörer im gesamten Innenstadtbereich, sieht der 4. Zivilsenat des OLG darin quasi eine Gewohnheit. Von einer Rechtsverletzung des Veranstalters, der einen Unterlassungsanspruch begründet, könne keine Rede sein, heißt es. Mit dem eigentlichen Vergütungsstreit musste sich das OLG nicht beschäftigen. Er ist bei der zuständigen Schiedsstelle anhängig, die aber nach den Worten des Prozessvertreters der GEMA möglicherweise erst in ein paar Jahren einen Einigungsspruch verkündet. KLAUS BRANDT