: Kampfansage an Senat
Frauenhäuser wehren sich gegen Schließung einer Fluchtstätte und wollen notfalls vor Gericht ziehen. Keine Preisgabe von Bewohnerinnennamen
von Eva Weikert
Die von drastischen Mittelkürzungen betroffenen Frauenhäuser haben Widerstand gegen den Kahlschlag des Senats angemeldet. „Wir werden nicht kampflos aufgeben“, so Marion Klußmann vom 1. Frauenhaus, das bis Jahresende abgewickelt werden soll. Gegen die Schließung und weitere Einschnitte wollen die sechs Hamburger Fluchtstätten jetzt Widerspruch einlegen und notfalls vor Gericht ziehen, wie Klußmann bei einem Informationstreffen über die Zukunft der Frauenhäuser am Dienstagabend ankündigte. „Wir sind ständig überbelegt“, sagt Klußmann, „da ist es absurd, dass die Stadt von einer Abnahme der Gewalt gegen Frauen ausgeht.“
Mehr als hundert Unterstützerinnen waren ins Altonaer Haus Drei gekommen. „Wir empfinden Wut und Trauer über die krasse Sparmaßnahme“, sagte eine Helferin. Am 13. Mai hatte die Sozialbehörde unter Senatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) dem 1. Frauenhaus mitgeteilt, die städtischen Zuwendungen zum Jahresende einzustellen (taz berichtete). Zugleich streicht die Behörde die Psychologinnenstellen für alle Häuser und kürzt bei den Sachmitteln 100.000 Euro. „Insgesamt“, errechnete Klußmann, „büßen die Frauenhäuser 40 Prozent ihres Etats ein.“
Die Behördenargumente, Entlastung bringe die neue Interventionsstelle für Opfer häuslicher Gewalt und das künftige Aufnahmeverbot für abgelehnte Asylbewerberinnen mit Duldungsstatus, weisen die Helferinnen zurück. Angelika Damm vom 2. Frauenhaus warnte, die Interventionsstelle sei keine Alternative zu Frauenhäusern. „Ins Frauenhaus kommt eine andere Gruppe“, so Damm: „Frauen, die sich stärker bedroht fühlen.“
Dies belege die weiterhin konstante Überbelegung der 207 Frauenhausplätze durch jährlich 1.500 Schutzsuchende. Auch der Ausschluss geduldeter Ausländerinnen setze kaum Plätze frei, mache diese Gruppe doch nur ein Prozent der Bewohnerinnen aus. Damm: „Das ist reine Ausgrenzungspolitik des Senats.“
Sie und ihre Kolleginnen kündigten an, entgegen des Behördengebots „weiterhin jeder Frau Zuflucht zu gewähren, die von Gewalt bedroht ist“. Auch Schnieber-Jastrams Forderung, die Namen der Frauenhausbewohnerinnen preiszugeben, würde nicht erfüllt, solange das Widerspruchsverfahren laufe.
Zwar haben Hamburgs Datenschützer jetzt eine Psyeudonymen-Statistik nur aus Namenskürzeln für die Frauenhäuser ausgeklügelt. Parallel dazu müssen die Einrichtungen aber Listen mit kompletten Personendaten führen, auf die die Behörde jederzeit zugreifen darf. „Die Namensnennung ist kontraproduktiv“, warnt Klußmann, „sie wird Frauen abschrecken.“ Marita Block vom Paritätischen Wohlfahrtsverband findet die Behördenforderung „sagenhaft. Ohne Anonymität ist kein Schutz gewährleistet und jeder Beratungsarbeit die Basis entzogen.“
Bis zum 31. Oktober, so das Gebot der Behörde, müssen alle Bewohnerinnen des 1. Frauenhauses ausgezogen sein. Um das Haus zu retten, rufen Unterstützerinnen zu Spenden auf.
4. Hamburger Frauenhaus e.V., Konto 13 18 12 19 34, HASPA (BLZ 20 05 05 50), Stichwort: Förderkonto 1. Hamburger Frauenhaus 2005