DER GESETZGEBER MUSS CANNABIS IN DER MEDIZIN LEGALISIEREN
: Einzelne Freisprüche reichen nicht
Eigentlich ist die Nachricht positiv. Zum ersten Mal hat ein deutsches Strafgericht einen Cannabis-Konsumenten aus medizinischen Gründen freigesprochen. Doch der Fall des Mannheimer Multiple-Sklerose-Patienten zeigt zugleich auch die Absurdität des deutschen Umgangs mit Cannabis in der Medizin.
Pharmazeutische Präparate mit dem Cannabis-Wirkstoff THC sind zwar vereinzelt zugelassen, aber teuer. Chronisch kranke Patienten können sie sich normalerweise nicht leisten. Gesetzliche Krankenkassen bezahlen sie nur ganz vereinzelt und dann auf Kulanz-Basis, denn die Wirkung der Präparate ist oft noch nicht exakt klinisch getestet.
Deshalb bleibt Patienten, die auf die oft lindernde – oder zumindest entspannende – Cannabis-Wirkung Wert legen, meist nichts anderes übrig, als sich selbst zu versorgen. Wer keinen Kontakt zur Drogenszene wünscht, baut sich den Stoff selbst an, hat dann aber naturgemäß größere Mengen im Haus und macht sich damit besonders strafbar.
Auch wenn Gerichte nun gelegentlich positive Urteile fällen, ist dies nicht der richtige Weg. Das rigide Drogenverbot hat sich so weit von den Bedürfnissen der Menschen entfernt, dass vereinzelte Korrekturen nicht mehr ausreichen. Der Gesetzgeber muss endlich aktiv werden.
Auch nach vier Jahren Rot-Grün ist hier allerdings extrem wenig passiert, wobei vor allem die SPD mauert. Natürlich hat sie Probleme, weiche Drogen als Genussmittel und Gegenstand der freien Persönlichkeitsentfaltung zu akzeptieren. Aber beim Einsatz von Cannabis in der Medizin geht es ja gerade nicht um den Gute-Laune-Kiffer, sondern um die Hilfe für zum Teil schwer kranke MS-, Aids- und Krebspatienten.
Vermutlich hat die Politik einfach Angst, dass sich bei einem regelmäßigen Cannabis-Einsatz als Medizin die Studien häufen werden, die die relativ geringe Gefahr der weichen Droge belegen. Und so werden weiterhin selbst medizinische Detailfragen ideologisch überlagert. Und das auf Kosten der Kranken. CHRISTIAN RATH