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Archiv-Artikel

Fallbeispiel 2

Von ROT

Ein Kraftfahrer hat 1.310 Euro im Monat verdient, seine Frau arbeitet geringfügig als Verkäuferin und bekommt 310 Euro im Monat. Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit bekommt der Mann 544 Euro Arbeitslosenhilfe überwiesen. Damit ist die Familie so arm, dass sie ergänzende Sozialhilfe und Wohngeld bekommt. Insgesamt erreicht sie ein Einkommen von 1.127 Euro. Nach der neuen Regel erhält sie nur noch 1.074 Euro, rund 50 Euro weniger als bisher. Diese setzen sich zusammen aus dem Regelsatz von zweimal 311 Euro sowie einem Mietkostenzuschuss von 405 Euro. Würde die Frau, etwa in Vollzeit, mehr verdienen, würde das auf das Arbeitslosengeld II ihres Mannes angerechnet. ROT