: Einfach mit dem guten Fingerabdruck zahlen
Geld oder Karte unnötig: Ein Heilbronner Wirt testet Bierverkauf ohne lästige Zahlungsmittel. Datenschützer verwirrt
BERLIN taz ■ Für Inlineskater, die an sonnigen Wochenenden ihr Vergnügen am Ufer des Neckar suchen, soll es ein besonderes Angebot sein: Ein Biergarten in Heilbronn bietet seit kurzem den Sportlern im hautengen Dress – oder anderen, die ihr Portemonnaie zu Hause lassen wollen – die Möglichkeit, das kühle Bier zwischendurch per Fingerabdruck statt mit Bargeld zu bezahlen.
Zu diesem Zweck wird der Fingerabdruck des Kunden vorher gescannt und zusammen mit persönlichen Daten und der Bankverbindung gespeichert. Wer einmal registriert ist, kann sich in Zukunft sein Bier ohne große Wartezeiten selbst zapfen und in Sekundenschnelle bezahlen. Ein Fingerdruck auf das Erkennungsgerät an der Zapfanlage genügt, der Betrag wird vom angegebenen Konto abgebucht, und das Getränk kann fließen.
„Als Zahlungsmethode in der Gastronomie eine Premiere in Deutschland“, schwärmt Biergartenbetreiber Thomas Aurich. Zahlen per Fingerabdruck – was in den USA seit längerem in verschiedenen Branchen üblich ist, wird hierzulande erst in wenigen Computerläden und Videotheken angeboten. In Heilbronn beginnt nun das erste Experiment in der Gastronomie.
Aurich hatte das System bei der Lahrer Softwarefirma „it-werke“ eigens in Auftrag gegeben. Künftig könnten auch Saunen oder Hotelzimmer, Orte „wo man keine Geldbörse bei sich tragen will“, mit dieser Erfindung ausgestattet werden, sinniert der Geschäftsmann.
Für seinen Biergarten am Neckarufer mit 1.500 Sitzplätzen und 250.000 Kunden im Jahr erhofft sich Aurich durch das neue System einen schnelleren Service. Während ein Gast im Sommer bisher durchschnittlich fünf Minuten Schlange stehen musste, soll er so künftig in Sekunden zu seinem Bier kommen.
Für die deutschen Datenschützer kommt diese Entwicklung scheinbar unerwartet. In der zuständigen Behörde im baden-würtembergischen Innenministerium ist das „biometrische Lesesystem in nichtöffentlichen Betrieben“ Neuland und wirft bisher ungeklärte Fragen auf. Rechtlich basiert die Methode zunächst auf einer einfachen Klausel: Das verkaufende Unternehmen ist lediglich verpflichtet, die „informierte Einwilligung“ des Kunden einzuholen. Per Unterschrift stimmt der Kunde der Verwertung seiner persönlichen Daten für den Bankeinzug zu. Eine spezielle Genehmigung ist dafür nicht erforderlich.
Die 24 Punkte, durch die der Fingerabdruck definiert ist, reichten ohnehin nicht aus, um „für die Polizei verwertbare Daten zu liefern“, versichert Aurich. Das sieht die Datenschutzaufsichtsbehörde im baden-würtembergischen Innenministerium anders: Mit 24 Punkten ist der Fingerabdruck genau doppelt so präzise, wie es für die Tauglichkeit bei Polizei und Gericht notwendig ist, erklärt ein Sprecher. Kontrolliert, wie sicher die Datenverarbeitung des Gastronomen ist und was noch mit den Daten geschehen kann, würde erst „im Echtbetrieb“ innerhalb der ersten sechs Monate. Und: Zunächst, so räumt Gastronom Aurich ein, soll das neue System „nur an Stammkunden“ getestet werden. NINA MAGOLEY