: Windrad darf Radio stören
KOBLENZ dpa ■ Der Betreiber von Windrädern muss von seiner Anlage verursachte Störungen im Radioempfang nicht abstellen. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Rheinland-Pfalz hervor, das gestern veröffentlicht wurde. Danach müssen Sender selbst für eine störungsfreie Technik sorgen. Der Landkreis Südwestpfalz hatte hingegen einen Windmüller angewiesen, die Funkstörungen zu beenden. Diese Auflage hatte bereits das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße aufgehoben. Dagegen beantragte dann aber der Südwestrundfunk die Berufung – und scheiterte nun. Begründung des OVG: Die Abschattungswirkung von Windrädern für Rundfunkwellen sei keine schädliche Umwelteinwirkung nach dem Immissionsschutzrecht. Auch sonst gege es keine Gefahren für die Allgemeinheit.
(Az.: 8 A 10809/04.OVG)