Parteien geschlossen gegen aktive Sterbehilfe

Landtag fordert menschenwürdige Sterbebegleitung und Lehrstühle für Palliativmedizin – zur Schmerztherapie

DÜSSELDORF taz ■ Alle Fraktionen im Düsseldorfer Landtag lehnen die Legalisierung aktiver Sterbehilfe ab. Stattdessen müssten Sterbende besser betreut werden, etwa durch optimal wirkende Schmerztherapien und eine menschenwürdige Sterbebegleitung, so die einstimmige Forderung aller Abgeordneten an die Adresse der Landesregierung.

Dazu müssten neben den bereits in Köln, Bonn und Aachen bestehenden weitere Lehrstühle für Palliativmedizin eingerichtet werden, heißt es in den gestern beschlossenen gemeinsamen Anträgen der Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP für „eine neue Kultur im Umgang mit Sterben, Tod und Trauer“. Landesgesundheitsministerin Birgit Fischer (SPD) betonte, ihr Haus respektiere den Wunsch vieler Sterbender nach einer gewohnten Umgebung: Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gelte auch bei der Vernetzung von Hospizen mit der Palliativmedizin. Untersuchungen hätten ergeben, dass über 60 Prozent der unheilbar Kranken zu Hause sterben könnten, wenn Betreuung und medizinische Versorgung besser koordiniert würden, so Fischer. Derzeit sterben noch immer rund 70 Prozent der Schwerstkranken in Krankenhäusern.

Besonders wichtig bleibe die Betreuung durch Nahestehende, sagte auch der CDU-Abgeordnete Rudolf Henke. „Oft geht der soziale Tod dem tatsächlichen voraus“, klagte der Mediziner. Nötig sei deshalb eine Enttabuisierung der oft verdrängten Phasen von Krankheit und Tod, zu der der Landtag mit seiner Initiative beitragen wolle, so Henkes Parteifreundin Ursula Monheim. Auch Landtagsvizepräsidentin Edith Müller (Grüne), die die Plenarsitzung leitete, dankte den Parlamentariern für die „sehr anrührende Diskussion zu dem Thema“.

Zur Zeit existieren in Nordrhein-Westfalen rund 40 stationäre Hospize. Darüber hinaus bieten die Palliativstationen von 24 Krankenhäusern rund 200 Betten an, die ein Sterben in menschenwürdiger Umgebung ermöglichen wollen, etwa durch eine möglichst gute Schmerztherapie. Übereinstimmend gehen Politik und Wissenschaft aber von einem weitaus höheren Bedarf aus. Nötig sei vielmehr eine möglichst flächendeckende ganzheitliche Versorgung, so der Landtagsbeschluss. Dazu gehöre auch eine intensive Betreuung von Angehörigen und nahestehenden Freunden – nur so könne dem Wunsch nach aktiver Sterbehilfe begegnet werden.

ANDREAS WYPUTTA