: Hartz schrumpft auch die Sozialverwaltung
Mit der geplanten Reform müssen sich 200 MitarbeiterInnen des kommunalen Sozialwesens neu orientieren
Bremen taz ■ Die Bremer Sozialverwaltung steht vor einem Umbruch. Noch sind wichtige Details der geplanten Sozial- und Arbeitsreformen zwar nicht Gesetz – doch erwartet Arbeits- und Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) weitreichende Folgen. Das gilt für die EmpfängerInnen staatlicher Hilfe, aber auch für 264 Beschäftigte in den erst unlängst neu gegründeten Bremer Sozialzentren. Denn die große Mehrheit ihrer KlientInnen wird künftig keine Sozialhilfe mehr beziehen, sondern das geplante Arbeitslosengeld II. Das soll als Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitssuchende die bisherige Sozial- und Arbeitslosenhilfe auf Überlebensniveau zusammenführen – in Regie des Bundes. Rund 200 soziale SachbearbeiterInnen und Fallmanager des kommunalen Sozialwesens würden damit überflüssig. Das ergeben erste Schätzungen aus dem Sozialressort.
Danach sollen künftig lediglich zehn bis 20 Prozent der Stadtbremischen SozialhilfeempfängerInnen als nicht erwerbsfähig gelten – und also weiter den neu zu organisierenden Sozialzentren zugeordnet bleiben. 80 bis 90 Prozent von derzeit 47.357 SozialhilfeempfängerInnen würden dagegen in neu zu schaffende Jobzentren überwiesen. Dort sollen sie nach dem derzeit viel strapazierten Motto „Fördern und Fordern“ in Arbeit gebracht werden – so die erklärte Absicht der Reformer. Idealer Träger für diese Aufgabe sei die Bundesagentur für Arbeit, die bisherige Bundesanstalt für Arbeit, so gestern Sozialsenatorin Röpke und Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos). Diese Agentur biete Arbeitssuchenden künftig „Leistung aus einer Hand, den gleichen Zugang und das gleiche Angebot“, betonte Röpke. „Das ist Fortschritt.“
Der wird vielen BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe drastische Einbußen bringen. Nach Angaben des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe veranschlagt der Bund derzeit noch 8.720 Euro brutto jährlich pro ArbeitslosenhilfebezieherIn; die Leistung für einzelne Personen ist dabei abhängig vom früheren Verdienst. Die staatlichen Gesamtausgaben für diese Personengruppe dürfte zudem höher liegen, da diese Summe noch nicht die zusätzlich von der Kommune gezahlte ergänzende Sozialhilfe berücksichtige. Dagegen veranschlagen die Reformer schon ab 2004 deutlich geringere Staatsausgaben beim Arbeitslosengeld II: Pro Fall – und das könnte Angehörige mit berücksichtigen – werden durchschnittlich 8.200 Euro brutto an jährlichen Ausgaben des Bundes kalkuliert. ede