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Archiv-Artikel

Zweite Runde bei Mannesmann

DÜSSELDORF afp ■ Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft kündigte gestern an, dass sie Revision gegen die Freisprüche im Mannesmann-Prozess einlegen wird. Nach Eingang des schriftlichen Urteils hat sie dazu eine Woche Zeit. Dann muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Urteil des Düsseldorfer Landgerichts vom Donnerstag befassen. Die Düsseldorfer Wirtschaftsstrafkammer hatte die Freisprüche damit begründet, dass den sechs Angeklagten keine strafrechtlichen Verfehlungen im Zusammenhang mit den Millionenzahlungen bei der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone nachgewiesen werden könnten. Allerdings betonte das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich, dass die Prämien und Abfindungen für aktive und frühere Mannesmann-Manager aktienrechtlich unzulässig gewesen seien. Auf der Anklagebank hatten unter anderem Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, Ex-Konzernchef Klaus Esser sowie der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel gesessen.