: „Eigentum verpflichtet“
betr.: „Friede in den Daimler-Hütten“, „Schluss mit der Arbeitszeitdebatte“, taz vom 24. 7. 04
Daimler und Siemens haben zwecks privater Gewinnmaximierung von den Beschäftigten mittels der Drohung von Standortverlagerungen unbezahlte Arbeitszeiterhöhung und Lohnabbau erpresst. Dies verletzt die verfassungsmäßig geforderte Sozialbindung des Eigentums (Grundgesetz Art. 14 [2]: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“). Es ist daher angebracht, Art. 15 des Grundgesetzes anzuwenden: „(Sozialisierung) Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“
HANS-JÜRGEN PODSZUWEIT, Hamburg