: Heimkinder sollen ihre Akten einsehen dürfen
Der Landtag in Niedersachsen beschließt die Aufarbeitung des Schicksals misshandelter Heimkinder
Der niedersächsische Landtag hat geschlossen die Aufarbeitung des Schicksals misshandelter Heimkinder beschlossen, der von der SPD-Fraktion geforderte Runde Tisch für Niedersachsen ist jedoch noch ungewiss. Ein entsprechender Antrag wurde in den Sozialausschuss übergeben. „Ob es dazu kommt, müssen nun die Beratungen zeigen“, sagte Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) am Donnerstag. Sie verwies auf den bundesweit eingerichteten Runden Tisch.
Mögliche Entschädigungen für die etwa 500.000 noch lebenden Menschen, die bis in die 70er Jahre in den zum größten Teil kirchlichen Einrichtungen misshandelt wurden, müssten im Bund geregelt werden.
Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Schwarz, stimmten dem zu, forderte aber die Sicherung noch vorhandener Akten und das Recht auf Einsicht von Betroffenen. „Wir fordern auch die kurzfristige Vorlage eines Landesberichtes unter anderem über betroffene Einrichtungen und Träger“, sagte Schwarz und erhielt dafür die Zustimmung aller Fraktionen. Ministerin Ross-Luttmann forderte alle Fraktionen auf, gemeinsam an der Aufarbeitung mitzuwirken. „Ich würde mich freuen, wenn wir hier im Landtag zu einer einvernehmlichen klaren Botschaft kommen, das haben die Betroffenen verdient“, sagte sie.
Dagegen äußerte Jürgen Beverförden, der zwischen 1950 und 1959 in zwei Heimen in Osnabrück untergebracht war und Mitglied des Runden Tisches in Berlin ist, Kritik an der Debatte. „Ich bin enttäuscht. Hilfreich wäre ein Runder Tisch in Niedersachsen. Berlin arbeitet Niedersachsen nicht auf. Wir wollen unsere eigenen Akten aufarbeiten und die Schuldigen finden“, sagte Beverförden. DPA