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Archiv-Artikel

Gegen Studenten-Auswahl durch Unis

Regierung lehnt Ländervorschlag für stärkeres Auswahlrecht der Universitäten ab

BERLIN dpa ■ Rot-Grün lehnt die Bundesratsinitiative für ein stärkeres Studenten-Auswahlrecht der Hochschulen in Numerus-Clausus-Fächern ab. Der Gesetzentwurf der Länder stelle keine Verbesserung dar und sei „verfassungsrechtlich problematisch“, heißt es in der Stellungnahme des Bundes.

Die Länder wollen die Hochschulen bis zu 50 Prozent ihrer Studenten in NC-Fächern selbst aussuchen lassen. Bisher dürfen sie das nur bei knapp 25 Prozent. Grundsätzlich unterstützt die Bundesregierung zwar die Länder, will aber die für Januar 2004 angekündigte Empfehlung des Wissenschaftsrates abwarten. Dabei stellt die Bundesregierung den Hochschulen eine Auswahlquote in Aussicht, „die über die vorgeschlagene 50-Prozent-Grenze deutlich hinausgeht“.

Allerdings verweist die Bundesregierung auch darauf, dass die Unis schon vorhandene Auswahlrechte kaum wahrnehmen. Derzeit nutzen nur 31 von bundesweit 225 Fakultäten mit NC-Fächern die Möglichkeit von Auswahlgesprächen oder Tests. Ziel einer Neureglung des Hochschulzugangs muss aus Sicht der Regierung sein, dass weniger junge Leute ihr Studium abbrechen oder Zeit durch Fächerwechsel verlieren. In Deutschland müssten „insgesamt mehr erfolgreiche Hochschulabsolventen“ ausgebildet werden.