Fast freie Auswahl für NRW-Unis

Die Landesregierung will den NRW-Hochschulen mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Studenten geben. Auch Musterabiturienten dürfen ihre Wunsch-Unis aussuchen. Studentenvertreter üben Kritik

VON MARTIN TEIGELER

Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen können sich ab dem Wintersemester 2005/06 bis zu 60 Prozent ihres akademischen Nachwuchses selbst aussuchen. Die Landesregierung rechnet jedoch mit Startschwierigkeiten bei der Reform. „Es wird einige Jahre dauern, bis sich die Auswahl der Studenten durch die Hochschulen eingespielt hat“, sagte Hartmut Krebs, Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium, gestern in Düsseldorf. Das Land wolle dafür sorgen, dass Studenten öfter an den von ihnen gewünschten Hochschulen ausgebildet werden. Die Neuregelung gilt für alle in NRW über den Numerus Clausus (NC) vergebenen Studiengänge.

Nordrhein-Westfalen setzt damit die jüngst in Berlin beschlossene Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) zur Neuregelung der Hochschulzulassung um. Damit erhält die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund die Aufgabe, Studierenden- und Uniwünsche zu koordinieren. Bei den sechs bundesweit von der ZVS zu vergebenden so genannten „harten“ NC-Fächer Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin kommt es zu zwei grundlegenden Veränderungen: Zum ersten Mal haben die Abiturbesten eines Jahrgangs die Möglichkeit, sich ihre Hochschule selbst auszusuchen. Außerdem erhielten die Hochschulen eine „massive Stärkung ihres Auswahlrechts“, so Krebs. NRW werde die Neuregelung jedoch nicht nur auf die vom HRG vorgeschriebenen Studiengänge des bundesweit allgemeinen Auswahlverfahrens anwenden, sondern die Regelung auch für Studiengänge im landesweiten Auswahlverfahren und für diejenigen mit örtlichem Numerus Clausus anstreben.

Mit der beschlossenen Neuordnung behalte der Abiturdurchschnitt seine maßgebliche Rolle, so Staatssekretär Krebs. Die 20 Prozent der Abiturienten mit den besten Noten könnten sich Studienfach und Hochschule frei auswählen. Weitere 20 Prozent würden über die Wartezeit vergeben. Auch bei den 60 Prozent, die von den Universitäten ausgewählt werden könnten, sei die Abinote maßgeblich.

Die FDP kritisierte das Modell als „bürokratische Verteilorgie“. Offenbar gehe es nur darum, Beschäftigungsfelder für die ZVS zu finden. „Besser wäre es, diese Behörde abzuschaffen, die überflüssig wie ein Kropf ist“, so der liberale Bildungspolitiker Daniel Sodenkamp. Für den „freien zusammenschluß von studentInnenschaften“ (fzs) weist die Reform „in eine falsche Richtung“. Anstelle einer Stärkung des Auswahlrechts der Hochschulen müsste laut fzs „das Recht der Studieninteressierten auf einen Studienplatz“ gestärkt werden.