BGH stärkt erneut Mieterrechte

KARLSRUHE afp ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Rechte von Mietern bei der Kündigung von Mietverträgen gestärkt. Nach einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Urteil sind Zeitmietverträge unzulässig, die nach Ablauf von vier Jahren die Kündigungsmöglichkeit des Mieters auf einen Termin im Jahr einschränken. Ein derartiger Verzicht des Mieters auf sein Kündigungsrecht führe zu dessen faktischer Bindung und sei vom Miethöhegesetz nicht gewollt, begründet der Bundesgerichtshof sein Urteil (Az.: VIII ZR 316/03). Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter in Berlin die Kaution und das Nebenkostenguthaben eines Mieters von rund 720 Euro einbehalten, weil der Mieter nach vier Jahren Miete zum 31. August kündigt, obwohl der Mietvertrag die Kündigungsmöglichkeit auf einmal im Jahr zum 31. Januar beschränkt hatte.