: Streit über Studienplatzvergabe ist beigelegt
Kultusminister und Hochschulrektoren einigen sich auf ein neues Verfahren für die Studienzulassung. Die Technik steht
BERLIN dpa ■ Kultusminister, Hochschulrektoren und die Zentralbehörde ZVS haben den langjährigen Streit über die Studienzulassung in Numerus-clausus-Fächern beigelegt und sich jetzt auf ein neues Verfahren verständigt.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wird jetzt dazu aufrufen, dass sich möglichst viele Universitäten bereits im Herbst an dem bundesweiten Übergangsverfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) beteiligen. Ein endgültiges Computersystem, das per Datenabgleich Doppeleinschreibungen und damit die Blockade von Studienplätzen in Mangelfächern unterbindet, soll zum Wintersemester 2010/2011 die Arbeit bei der ZVS aufnehmen. Dies teilte der Vorsitzende der ZVS-Steuerungsgruppe, der sächsische Wissenschaftsstaatssekretär Knut Nevermann, am Mittwoch mit.
An dem Treffen der Steuerungsgruppe hatten sowohl Vertreter von HRK, ZVS als auch der Kultusministerkonferenz teilgenommen. Alle Seiten hätten versichert, sie seien an einer „studentenfreundlichen Regelung interessiert“, versicherte Nevermann.
Zu der Absprache gehört auch, dass die ZVS jetzt eine von Baden-Württemberg bereits landesweit erfolgreich eingesetzte Internetstudienplatzbörse übernimmt und in Zusammenarbeit mit dem bisherigen Betreiber bundesweit anbietet. Bei dieser Studentenbörse werden nach den Zulassungsentscheidungen der Hochschulen die noch freien Plätze zusammengefasst.
Zusammen mit Computerexperten des Fraunhofer-Instituts sind inzwischen auch die technischen Anforderungen für das endgültige Bewerbungssystem formuliert worden. Dach soll sich der Student wie bisher auch schon via Internet bei mehreren Wunschhochschulen oder für mehrere Fächer bewerben können. Die Hochschule entscheidet über seine Zulassung und bietet ihm einen Platz an. Nimmt er ihn an, wird er über den ZVS-Datenabgleich für andere Studienorte gesperrt. Bei dem neuen System soll der Bewerber auch seinen Rangplatz auf Wartelisten via Internet einsehen können.