filmfördern, urteil etc.
: Zweischneidige Zwangsabgabe

Der deutschen Filmförderung fehlt es an Abgabengerechtigkeit. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt und den Ball an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergegeben. Die Kinobetreiber, die sich von den Richtern die Unrechtmäßigkeit der gesetzlichen Filmabgabe bestätigen lassen wollten, dürften mit dieser Entwicklung dennoch nicht zufrieden sein. Ihr zentrales Argument, dass der Bund wegen der Kulturhoheit der Länder nicht die Kompetenz für ein Filmförderungsgesetz habe, wurde abgewiesen. Grundsätzlich hält Leipzig es für gerechtfertigt, die Nutznießer der Produktion von Filmen – Kinobetreiber, Videowirtschaft, Fernsehanstalten – an den Kosten dieser Produktionen zu beteiligen. Bemängelt wird lediglich die Ungleichbehandlung innerhalb dieser Gruppe: dass Kinobetreiber und Videowirtschaft zu gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben verpflichtet werden, während die Senderanstalten die Höhe ihrer Zahlungen an die Filmförderungsanstalt frei aushandeln dürfen.

Wenig Freude dürfte auch bei den öffentlich-rechtlichen und den privatwirtschaftlichen TV-Programmanstalten aufkommen, schließlich zielt der Leipziger Spruch darauf ab, auch ihre Institutionen gesetzlich einzubinden, wo bislang auf Freiwilligkeit gesetzt wurde. Bei einer strikten Gleichbehandlung könnten die Privaten nicht länger einen Großteil ihrer Leistungen in Form einer Bereitstellung kostenloser Sendezeit für Werbetrailer aufbringen. Und warum ARD und ZDF, die ihre eigene finanzielle Ausstattung als Zwangsabgabe vom Gebührenzahler erhalten, vom Gesetzgeber nicht schon längst selbst zur Abgabe verpflichtet worden sind, ist ohnehin unverständlich. Insofern ist die Leipziger Weisung auch eine Schlappe für Kulturstaatsminister Bernd Neumann, der die Bevorzugung der TV-Sender in der Finanzierung der Filmförderung stets verteidigt hat.

Ein positives Signal ist die Entscheidung für die Filmschaffenden. Dass sich an Filmförderung alle zu beteiligen haben, wurde grundsätzlich bestätigt. Filmproduzenten und Kreative stehen bei Verhandlungen mit Fernsehanstalten künftig nicht mehr Geldgebern gegenüber, die mit „freiwilligen“ Zahlungen in den Fördertopf automatisch erhöhte Mitspracherechte verbinden. Dann könnte sich der Kinofilm aus seiner Gängelung durch das Fernsehen ein Stück weit befreien. DIETMAR KAMMERER