in kürze NAME „EMELIE-EXTRA“ : Vom Gericht legitimiert
Eltern dürfen ihre Tochter mit Vornamen „Emelie-Extra“ nennen. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 2 W 110/03). Das Erziehungsrecht enthalte auch das elterliche Recht der „Namenserfindung“. (dpa)