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Archiv-Artikel

Daten nur an Vertragspartner

Betr.: „Datensammlers Albtraum“, taz hamburg v. 11. 8.

In Ihrer Ausgabe vom 11.8.2004 zitieren Sie verkürzt die Pressemeldung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Hans-Hermann Schrader vom 10.8.2004. Dabei entsteht der Eindruck, dass mit den im neuen Datencheckheft formulierten Briefen die Löschung vorhandener Daten erreicht werden könnte. Dies stimmt nicht.

Die Daten der SCHUFA unterliegen einer meist drei Jahre dauernden Löschfrist, die sich an den gesetzlichen Löschfristen orientiert. Ein vorzeitige Löschung ist daher grundsätzlich nicht möglich. Korrekt ist der Hinweis, dass mit einem der Musterbriefe auch Einsicht in die eigenen Daten beantragt werden kann. Hier haben die Hamburgischen Datenschutzbeauftragten jedoch noch veraltete Informationen verwendet. Anderes als im Checkheft beschrieben, kann jeder Bürger an jeder SCHUFA-Geschäftsstelle seine Daten (kostenlos) einsehen oder gegen ein Entgelt von 7,60 Euro schriftlich erhalten. Auch über das Internet (www.schufa.de) kann jederzeit eine Eigenauskunft bestellt werden, die dann postalisch zugestellt wird, um Datenmissbrauch zu verhindern.

Auch ist die SCHUFA kein „hartnäckiger Datensammler wie ... Werbeunternehmen“, da sie niemals Adressen weiterverkauft. Die Daten werden nur an die Vertragspartner der SCHUFA HOLDING AG zur Einschätzung des kreditorischen Risikos in einem Geschäftsvorgang weitergeben, aber keinesfalls zu Marketingzwecken. Diese Vertragspartner werden regelmäßig – auch von den Datenschutzbehörden – kontrolliert, um sicherzustellen, dass die Daten auch nur zu diesem Zweck verwendet werden. Karin Fotheringham, SCHUFA HOLDING AG, Wiesbaden