piwik no script img

Archiv-Artikel

Höchststrafe

Fall Jennifer H.: Lebenslängliche Haftstrafe plus Sicherheitsverwahrung wegen Vergewaltigung und Mord

kiel/neumünster lno ■ Höchststrafe im Fall Jennifer H: Das Landgericht Kiel hat gestern einen 37-jährigen Mann aus Neumünster zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Gelegenheitsarbeiter die 16-jährige Auszubildende am Abend des 20. September vorigen Jahres in Neumünster hinterrücks angefallen, vergewaltigt und getötet hat. Der wegen zweifacher Vergewaltigung Vorbestrafte bestritt die Tat in dem mehrwöchigen Indizienprozess bis zuletzt.

Die Kammer stufte den Angeklagten als besonders gefährlich ein, bei der Sicherungsverwahrung kommt er in eine geschlossene Anstalt. Mit dieser Höchststrafe entsprach die Schwurgerichtskammer dem Antrag von Staatsanwalt und Nebenklage.

Wie der Richter in der Urteilsbegründung sagte, besteht für die Kammer nach rund fünfwöchiger Beweisaufnahme kein Zweifel, dass der Angeklagte der Täter ist. Obwohl das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen wollte, sei der Angeklagte zur Tatzeit trotz erheblicher Alkoholisierung nahezu vollständig zurechnungsfähig gewesen.

Maßgeblich belastet wurde der Mann durch ein Fasergutachten des Landeskriminalamtes sowie den lückenlosen Nachweis seiner Handy-Verbindungen in der Tatnacht. Diese Gutachten hätten belegt, dass der Angeklagte Körperkontakt zu dem Opfer hatte und sich zu Tatzeit in unmittelbarer Nähe des Tatorts aufhielt. Das Urteil bedeutet, dass der Täter nach Ende der Haftstrafe nicht auf freien Fuß kommt. Die Sicherungsverwahrung würde erst aufgehoben, wenn er nicht mehr als Gefahr für die Allgemeinheit gilt.