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Archiv-Artikel

Kinder zumutbar

Nachwuchs kein Grund für Ablehnung eines Nachmieters. Aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs

Von knö

Ein Nachmieter darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil er mit Kind in die Wohnung einziehen will. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 244/ 02) hat jetzt der Mieterverein hingewiesen. Ein Vermieter hatte argumentiert, eine Mieterin im Haus habe sich bereits früher über Kinderlärm beschwert und mit Auszug gedroht. Das Gericht wertete das als objektiv nicht begründete, negative Einstellung, die unberücksichtigt bleiben müsse.

Nach einer weiteren Entscheidung kann der Mieter die Miete mindern, auch wenn Wohnungsmängel schon seit mehr als sechs Monaten bestehen (BGH VIII ZR 274/ 02). Das gelte auch dann, wenn der Mieter zunächst die Miete anstandslos weitergezahlt oder seinen Vermieter erst nach Ablauf der sechs Monate informiert habe.

Klauseln im Mietvertrag, nach denen ein Mieter bei Auszug die Wohnung auf jeden Fall renovieren muss, sind unwirksam (BGH VIII ZR 335/ 02 und 308/ 02). Entscheidend ist der Zeitpunkt der jüngsten Schönheitsreparatur.

Wird ein Haus unter Zwangsverwaltung gestellt, muss der Verwalter die Betriebskosten auch für die Zeit vor der Zwangsverwaltung abrechnen (BGH VIII ZR 333/ 02). Guthaben muss er an die Mieter auszahlen. knö