: Kein Besuchervisum für Gazale Salame
Antrag abgelehnt: Vor vier Jahren abgeschobene Kurdin darf nicht ins Land, weil ihre Ausreiseabsicht zweifelhaft sei. Niedersächsischer Flüchtlingsrat will weiter für das Zusammenleben der Familie in Deutschland kämpfen
Die Bemühungen um ein Wiedersehen der Familie von Gazale Salame und Ahmed Siala haben erneut einen Rückschlag erlitten. Salame, die vor vier Jahren zusammen mit ihrer jüngsten Tochter schwanger in die Türkei abgeschoben wurde, hat nach Angaben des niedersächsischen Flüchtlingsrates kein Besuchervisum für Deutschland erhalten. „Wir wissen seit ein paar Tagen, dass das Konsulat in Izmir einen entsprechenden Antrag abgelehnt hat“, sagte Kai Weber vom Flüchtlingsrat am Mittwoch der taz.
„Wir sind natürlich bestürzt über die Entscheidung des Konsulats“, so Weber weiter. Die deutsche Vertretung hatte gegen eine Visumsvergabe entschieden, weil sie die Bereitschaft Salames zu einer Rückkehr in die Türkei bezweifelt. Die Kurdin beteuert dagegen, sie habe sich an die Gesetze und Vorgaben halten wollen. Sie hatte auch deshalb auf einen positiven Bescheid des Konsulats gehofft, weil der Landkreis Hildesheim zuvor ein positives Signal gesetzt hatte: Die Kreisverwaltung, die Salame damals abgeschoben und ihrem Ehemann Siala das Aufenthaltsrecht entzogen hatte, hob zum 10. Februar die Wiedereinreisesperre gegen Salame auf.
Ungeachtet der Konsulatsentscheidung will sich der Flüchtlingsrat weiter dafür einsetzen, dass die Familie in Deutschland zusammenleben kann. Die Ablehnung des Besuchervisums sei keine endgültige Entscheidung. „Wir stehen im Kontakt mit dem Innenministerium in Hannover“, sagte Weber. Er hoffe, dass das Ministerium auf das kürzlich verkündete Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes reagiere und den Weg für eine humanitäre Lösung frei mache.
In dem Bleiberechtsverfahren von Ahmed Siala hatte das Gericht den Parteien einen Vergleich nahe gelegt. Nach 24-jährigem Aufenthalt in Deutschland habe Siala ein nachvollziehbares Interesse, bleiben zu dürfen. „Der Fall schreit geradezu nach einer Lösung im Wege des Vergleichs“, erklärte Gerichtspräsidentin Marion Eckertz-Höfer. Der Landkreis hatte dem zunächst jedoch nicht zugestimmt.
Siala und Salame waren im Alter von sechs und sieben Jahren mit ihren Familien aus dem Libanon nach Deutschland geflohen. Sie bekamen als staatenlose Kurden Bleiberecht. Später ermittelten die Behörden, dass beider Väter in der Türkei geboren wurden und dortigen Registerauszügen zufolge noch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Das gelte auch für die Kinder. Die Eltern hätten dies bei der Einreise verschwiegen. REIMAR PAUL